Thomas Braun
Immobilienbewertung
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Immobilienbewertung für Erbbaurechte
Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken
Das Erbbaurecht entsteht durch einen Vertrag zwischen einem Erbbauberechtigten und einem Grundstückseigentümer. Der Berechtigte erhält das Recht, das Grundstück zeitlich begrenzt zu nutzen, ähnlich wie sein eigenes. Als Gegenleistung zahlt er dem Eigentümer jährlich eine Pacht, den Erbbauzins. Sowohl der Bauherr als auch der Eigentümer profitieren davon: Der Bauherr spart die Kosten für den Landkauf, während der Eigentümer Einkünfte aus einer ansonsten ungenutzten Fläche erzielt, ohne sie vollständig aufgeben zu müssen.
In der Praxis sind es oft Kirchen, Länder und Kommunen, die Erbbaurechte vergeben. Früher wurde das Erbbaurecht manchmal auch als "Erbpacht" bezeichnet. Allerdings bezog sich "Erbpacht" auf ein unbefristetes Nutzungsrecht an landwirtschaftlichen Flächen, was in Deutschland nicht mehr erlaubt ist. Heutzutage wird das Erbbaurecht an Baugrundstücken irrtümlicherweise manchmal als "Erbpacht" bezeichnet.
Bei der Immobilienbewertung sind besondere Aspekte bei der Wertermittlung des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks zu beachten. Der Erbbaurechtsvertrag muss daher sorgfältig analysiert werden, um seine Auswirkungen auf die Wertermittlung zu berücksichtigen. Oft gibt es spezielle Regelungen zum Heimfall oder zur Dynamisierung des Erbbauzinses.
Ich habe sowohl die theoretischen und bewertungstechnischen Grundlagen/Kenntnisse als auch die praktische Erfahrung aus zahlreichen Bewertungen von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken. Meine Zertifizierung und Qualifikation umfasst die Bewertung dieser Objekte. Ich stehe Ihnen hierfür gern zur Verfügung.
Immobilienbewertung für unbebaute Grundstücke
Eine Definition für den Begriff "Unbebautes Grundstück" findet sich in § 145 Bewertungsgesetz (BewG). Hier heißt es sinngemäß:
Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen keine nutzbaren Gebäude stehen. Die Nutzungsfähigkeit beginnt, sobald die Gebäude bezugsfertig sind. Gebäude gelten als bezugsfertig, wenn es den zukünftigen Bewohnern oder Nutzern zumutbar ist, sie zu nutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde spielt dabei keine entscheidende Rolle.
Ich stehe Ihnen gern für die Bewertung von unbebauten Grundstücken aller Art zur Verfügung. Einige Beispiele für verschiedene Typen und Ausprägungen unbebauter Grundstücke sind:
- Unbebautes Bauland
- Bauerwartungsland
- Steinbrüche
- Tagebaufolgeflächen
- Gewerbeflächen
- Gartenland
- Landwirtschaftliche Fläche
- KfZ-Stellplatz
- Ackerland
- Wiesen
- Waldgrundstücke
- Gewässergrundstücke
- Strände, Badestrände
Immobilienbewertung für Sonder- und Spezialimmobilien
Mein Spezialgebiet - die Bewertung von Sonderimmobilien und Spezialimmobilien.
Sonder- und Spezialimmobilien zeichnen sich durch besondere Merkmale aus und erfordern daher eine individuelle Wertermittlung und Herangehensweise.
Zu den typischen Sonder- und Spezialimmobilien zählen Schlösser, Herrenhäuser, Kraftwerke, Bahnhöfe, Hotels, Krankenhäuser, Turnhallen, Altenheime, Schwimmbäder und kommunale Bauwerke. Obwohl in der Literatur oft die Begriffe "Sonderimmobilien" und "Spezialimmobilien" synonym verwendet werden, sehe ich sie als zwei verschiedene Kategorien an.
Spezialimmobilien sind speziell für bestimmte Gewerbe oder Zwecke konzipiert und lassen sich nur schwer anderweitig nutzen. Ein Beispiel dafür ist eine Tankstelle, deren bauliche Anlagen ausschließlich für diesen Zweck geeignet sind. Auch Kirchen sind Spezialimmobilien, da alternative Nutzungskonzepte die Definition bestätigen. Die Bewertung einer Spezialimmobilie richtet sich stark nach der Nutzung und dem daraus resultierenden Ertrag.
Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien
Zertifiziert und qualifiziert für die Bewertung von Gewerbeimmobilien.
Gewerbliche Immobilien werden in der Regel entsprechend den Anforderungen des geplanten Gewerbes errichtet. Sie sind oft auf die Bedürfnisse eines bestimmten Nutzers oder Unternehmens zugeschnitten.
Die Übergänge zu Sonder- und Spezialimmobilien sind fließend, wie schnell deutlich wird, wenn man sich eine Tankstelle oder ein Hotel ansieht.
Meine Zertifizierung und Qualifikation umfasst auch die Bewertung von gewerblichen Immobilien. Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung.
Immobilienbewertung für Wohnimmobilien
Ein Einfamilienhaus, auch als Einfamilienwohnhaus, Eigenheim oder Familienhaus bezeichnet, ist ein Gebäude, das einer Familie - oder besser gesagt eine überschaubaren Gruppe von Menschen - als Wohnhaus dient und eine Wohneinheit enthält. Ein Zweifamilienhaus ist sinngemäß zu verstehen und enthält zwei Wohneinheiten.