Die steuerliche Bewertung von Immobilien ist in verschiedenen Kontexten relevant, insbesondere bei der Berechnung von Steuern wie der Grundsteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Hier sind einige wichtige Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Die nachfolgenden Hinweise stellen ausdrücklich keine Steuerberatung dar, bitte wenden Sie sich in Steuerfragen vertrauensvoll an Ihren Steurberater:

  1. Verkehrswert als Grundlage:
    Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gilt der Verkehrswert als Grundlage für die Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gemäß dem Bewertungsgesetz (BewG) wird der Verkehrswert als der Preis definiert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden würde. Dabei werden alle relevanten Umstände berücksichtigt.

  2. Bewertungsverfahren:
    Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren, die angewendet werden können, wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Immobilie und den individuellen Gegebenheiten ab.

  3. Wertgutachten:
    Ein Wertgutachten eines Sachverständigen kann als Nachweis für einen niedrigeren Wert dienen. Dies ist insbesondere bei Veräußerungen oder Schenkungen relevant. Hierzu heißt es im Bewertungsgesetz BMF: Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen. Die Finanzämter legen allerdings selber fest, welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stellen sie anerkennen wollen und das sind leider lange nicht alle.

  4. Wertminderungen:
    Verschiedene Faktoren können den Wert einer Immobilie mindern, wie z. B. Nießbrauch, Wohnrecht oder dauernde Lasten. Diese sollten bei der Bewertung berücksichtigt werden.

  5. Wertabschlag für vermietete Wohnimmobilien:
    Bei vermieteten Wohnimmobilien kann unter Umständen ein pauschaler Abschlag auf den Verkehrswert vorgenommen werden.

  6. Feststellung des Grundbesitzwerts durch das Finanzamt:
    Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert im Rahmen eines Feststellungsbescheids. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuern.

Es ist ratsam, bei der steuerlichen Immobilienbewertung einen Steuer-Fachmann hinzuzuziehen, um die genauen Anforderungen und individuellen Umstände zu berücksichtigen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Immobilienbewertung haben, stehe ich gerne zur Verfügung!

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Thomas Braun - Essen & Leipzig

Sachverständiger für Immobilienwertermittlung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) und vom TÜV Rheinland für die Immobilienbewertung aller bebauten und unbebauten Grundstücke.