Kurz, präsize und auf den Punkt: das Kurzgutachten bzw. die Werteinschätzung oder Wertexpertise.

Die Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens (bzw. Werteinschätzung oder Wertexpertise) incl. Ortsbesichtigung und Schaden/Mangel-Bewertung. Das maßgeschneiderte Produkt zur Preisfindung bei Kauf oder Verkauf.

Die preiswerte Form eines Immobiliengutachtens, hilfreich in Fällen in den es zwar auf eine unabhängige und fundierte Wertfeststellung ankommt aber nicht auf die Rechtssicherheit. Kurzgutachten können jedoch nicht anstelle eines ordentlichen Verkehrswertgutachtens gem. § 194 BauGB eingesetzt werden, da sie keine Rechtskraft gegenüber Dritten (z.B. Gerichten, Finanzämtern, Banken) haben.


Beschreibung der Leistung

Erstellung einer Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens mit Werteinschätzung auf Basis einer umfassenden Ortsbesichtigung sowie vorliegender Unterlagen und Informationen. Eine Bewertung und Dokumentation ggfs. vorgefundener Schäden/Mängel ist ebenfalls Bestandteil.

Verfügbar ist diese Werteinschätzung/Wertexpertise in Form eines Kurzgutachtens für:

  • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und ähnliche Objekte
  • Eigentumswohnungen, Teileigentum
  • Unbebaute Grundstücke (nur Bauland)

Und sofern keine wertrelevanten Lasten/Rechte zu berücksichtigen sind.

Für alle anderen Objekte stehe ich Ihnen natürlich im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Verfügung.

Leistungsorte

Alle Bundesländer, es werden keine Fahrtkosten zum Ortstermin in Rechnung gestellt, das Honorar ist somit für jeden Ort in Deutschland das gleiche.

Beispiele für Verwendungszwecke

  • Kauf-/Verkaufsabsichten, um zum Beispiel eine Preisvorstellung zu gewinnen oder eine fundierte Verhandlungsbasis zu bekommen.
  • Einfache Erbschafts- oder Trennungsanlässe, Investmentüberlegungen
  • Investmentüberlegungen
  • Vermögensdisposition
  • Ähnlich gelagerte Fälle in denen auf die Rechtssicherheit des Gutachtens verzichtet werden kann.

Leistungsumfang und Ablauf

  1. Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie incl. Fahrtkosten
  2. Fotodokumentation
  3. Bausubstanz-Analyse - zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme der gesamten Liegenschaft (soweit zugänglich) auf erkennbare Schäden und Mängel, Dokumentation und Bewertung der vorgefundenen Schäden und Mängel
  4. Stichpunktartige Beschreibung der Immobilie und der wesentlichen Grundstücksdaten
  5. Überprüfung von Flächenangaben
  6. Bodenwertermittlung, Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswert- oder Vergleichsfaktorenverfahren)
  7. Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  8. Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  9. Berücksichtigung sonstiger objektspezifischer Eigenschaften und Gegebenheiten
  10. Zusendung des fertigen Kurzgutachtens per EMail. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch eine gedruckte und gebundene Fassung.

Leistungszeit

Die Erstellung des Kurzgutachtens beginnt im Anschluss an den Ortstermin und sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen. Die Erstellungszeit benötigt in der Regel zwei bis drei Wochen.

Honorar

Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage mit einigen Eckdaten zum Objekt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein Festpreisangebot.

 

Bitte hier unverbindlich anfragen

 

Das Kurzgutachten - schnell und kostengünstig

Gerade bei kleinen Schadensfällen oder einfachen Bewertungen ist ein Kurzgutachten oft ausreichend, um eine schnelle und kostengünstige Entscheidung zu treffen. Es beinhaltet die wichtigsten Fakten und Einschätzungen des Gutachters in komprimierter Form, um dem Auftraggeber eine schnelle Orientierung zu bieten. Durch den Fokus auf das Wesentliche kann ein Kurzgutachten binnen relative kurzer Zeit erstellt werden, ohne dabei die Qualität der Bewertung zu vernachlässigen. So bleibt der Prozess effizient und ressourcenschonend.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten umfasst etwa 25 bis 35 DIN A-4-Seiten plus einigen Anlagen. Es enthält eine Beschreibung der Immobilie und den geschätzten Wert. Es werden i.d.R. sowohl das Sachwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren angewendet ggfs. alternativ auch das Vergleichswertverfahren. Dies ermöglicht eine fundierte Immobilienbewertung. Ebenfalls enthalten sind die Boden- und Gebäudewerte.

Was ist der Zweck des Kurzgutachtens?

Der Zweck des Kurzgutachtens besteht darin, eine schnelle und prägnante Beurteilung oder Einschätzung zu einem bestimmten Sachverhalt zu liefern. Es dient als kompakte Zusammenfassung von relevanten Informationen, um Entscheidungsträgern oder Interessierten einen Überblick zu verschaffen. Dadurch ermöglicht es eine rasche Orientierung und kann als Grundlage für weitere Schritte oder Maßnahmen dienen. Somit fungiert das Kurzgutachten als hilfreiches Instrument, um komplexe Themen übersichtlich und verständlich darzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkwehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

Sowohl die Kurz- als auch die ausführliche Version sind sich in ihrer Zielsetzung sehr ähnlich. Beide Varianten sollen eine solide Erklärung für den Wert der Immobilie liefern. Die ausführliche Schätzung enthält zusätzliche Details und detaillierte Berechnungen. Die Kurzfassung des Gutachtens basiert jedoch auf Marktdaten und dem Fachwissen von Immobilienfachleuten. In den meisten Fällen sind die Registerauszüge nicht in der verkürzten Bewertung enthalten. Diese Informationen machen diese Kurzform der Wertermittlung Ihre Immobilie nicht rechtsverbindlich, auch wenn am Ende eine fundierte Bewertung steht. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist für alle Streitigkeiten vor Gerichten oder Behörden erforderlich. Dieses nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch und ist auch für den Sachverständigen wesentlich arbeitsintensiver zu erstellen.

Ihr Kurzgutachten bei mir

Bei mir können Sie ganz einfach und schnell ein Kurzgutachten erstellen lassen. Sprechen Sie mich gerne an und halten Sie schon bald Ihr eigenes Kurzgutachten in den Händen.


Ein Hinweis zur Abgrenzung:

  • Meine vollwertigen Verkehrswertgutachten sind anerkannt, rechtssicher und enthalten eine detaillierte und fundierte Verkehrswertermittlung.
  • Kurzgutachten berücksichtigen in knapper Form die wesentlichsten wertbestimmenden Faktoren.

Mein Kurzgutachten gibt Ihnen eine gute Basis für Preisverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern. Die fachlich kompetente Bewertung Ihrer Immobilie durch mich, verhilft dem Immobilienwert neben der Verwendung amtlicher Daten zu einer deutlichen Aussagekraft.

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Thomas Braun - Essen & Leipzig

Sachverständiger für Immobilienwertermittlung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) und vom TÜV Rheinland für die Immobilienbewertung aller bebauten und unbebauten Grundstücke.