Schadensersatz bei Beschädigung eines Gebäudebestandteils
In einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) am 10.4.2019 entschiedenen Fall verlangte ein Vermieter vom Insolvenzverwalter des Mieters Schadensersatz für den Ausbau und Verkauf einer in seinem Eigentum stehenden, zum Gebäude gehörenden Verkaufstheke. Den Schadensersatz bzw. die Kosten für die Wiederherstellung bezifferte er auf etwa 2.500 €.
Nach dem Urteil des OLG hat ein Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Beschädigung eines Grundstücksbestandteils (hier eingebaute Verkaufstheke), sondern nur auf die Wertminderung des Grundstücks.
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