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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Das Bundesbauministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm, das am 1.6.2023 gestartet ist, Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.

  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Voraussetzung für die Vergabe dieses staatlichen Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.

  • Maximal wird eine Wohneinheit gefördert und antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind, nicht überschreiten.

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 


Kredithöchstbeträge

Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40 Standard und Anforderung an Lebenszyklus

Klimafreundliches Wohngebäude QNG – Effizienzhaus 40 Standard und QNG Plus oder QNG Premium

Familien mit 1 – 2 Kindern:   140.000 €

Familien mit 1 – 2 Kindern:   190.000 €

Familien mit 3 – 4 Kindern:   165.000 €

Familien mit 3 – 4 Kindern:   215.000 €

Familien mit 5 < Kindern:   190.000 €

Familien mit 5 < Kindern:   240.000 €


Weitere Informationen liefert die Richtlinie des Förderprogramms auf der Homepage der KfW unter https://www.kfw.de/300.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

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