Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken

Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugruundstücken

Das Erbbaurecht entsteht durch einen Vertrag zwischen einem Erbbauberechtigten und einem Grundstückseigentümer. Der Berechtigte erhält das Recht, das Grundstück zeitlich begrenzt zu nutzen, ähnlich wie sein eigenes. Als Gegenleistung zahlt er dem Eigentümer jährlich eine Pacht, den Erbbauzins. Sowohl der Bauherr als auch der Eigentümer profitieren davon: Der Bauherr spart die Kosten für den Landkauf, während der Eigentümer Einkünfte aus einer ansonsten ungenutzten Fläche erzielt, ohne sie vollständig aufgeben zu müssen.

In der Praxis sind es oft Kirchen, Länder und Kommunen, die Erbbaurechte vergeben. Früher wurde das Erbbaurecht manchmal auch als "Erbpacht" bezeichnet. Allerdings bezog sich "Erbpacht" auf ein unbefristetes Nutzungsrecht an landwirtschaftlichen Flächen, was in Deutschland nicht mehr erlaubt ist. Heutzutage wird das Erbbaurecht an Baugrundstücken irrtümlicherweise manchmal als "Erbpacht" bezeichnet.

Bei der Immobilienbewertung sind besondere Aspekte bei der Wertermittlung des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks zu beachten. Der Erbbaurechtsvertrag muss daher sorgfältig analysiert werden, um seine Auswirkungen auf die Wertermittlung zu berücksichtigen. Oft gibt es spezielle Regelungen zum Heimfall oder zur Dynamisierung des Erbbauzinses.

Ich habe sowohl die theoretischen und bewertungstechnischen Grundlagen/Kenntnisse als auch die praktische Erfahrung aus zahlreichen Bewertungen von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken. Meine Zertifizierung und Qualifikation umfasst die Bewertung dieser Objekte. Ich stehe Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

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Thomas Braun - Essen & Leipzig

Sachverständiger für Immobilienwertermittlung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) und vom TÜV Rheinland für die Immobilienbewertung aller bebauten und unbebauten Grundstücke.