Ob rechtssicheres Verkehrswertgutachten, kompakte Marktwerteinschätzung oder steuerliches Nutzungsdauergutachten – als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 berate ich Sie, welches Produkt für Ihren Anlass das richtige ist, und erstelle jedes Gutachten persönlich. Bundesweit tätig, von Essen und Leipzig aus.
Immobilienbewertung – Leistungen im Überblick
Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 biete ich Ihnen die gesamte Bandbreite professioneller Immobilienbewertung – vom vollständigen Verkehrswertgutachten über die kompakte Marktwerteinschätzung bis zum steuerlichen Nutzungsdauergutachten. Jede Objektbegehung führe ich persönlich vor Ort durch, jedes Gutachten schreibe ich selbst. Von meinen Büros in Essen und Leipzig aus bin ich bundesweit tätig – meine Gutachten werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht meiner Gutachtenleistungen.
Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist das rechtssicherste und umfassendste Instrument der Immobilienbewertung. Es ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie auf Basis der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) unter Anwendung von mindestens zwei normierten Bewertungsverfahren – und ist damit das einzige Produkt, das vor Gericht, beim Finanzamt und gegenüber Behörden vollumfänglich anerkannt wird.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann erforderlich, wenn es auf Rechtssicherheit ankommt: bei Erbschaft und Schenkung, im Rahmen von Scheidung und Zugewinnausgleich, bei gerichtlichen Verfahren, zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Kauf und Verkauf. Meine Gutachten sind mit denen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichgestellt.
Jedes Verkehrswertgutachten umfasst eine persönliche Begehung mit Fotodokumentation und Bausubstanzanalyse, eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung, die Bodenwertermittlung, die Anwendung von zwei Bewertungsverfahren mit begründeter Verfahrenswahl sowie die Übergabe als gebundenes Original und als geschütztes PDF.
Bearbeitungszeit: drei bis vier Wochen nach Ortstermin und Eingang aller Unterlagen
→ Weitere Informationen: Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten ist eine unverbindliche Marktwerteinschätzung – kompakt, fundiert und kostengünstiger als ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Es eignet sich für alle Situationen, in denen eine qualifizierte Einschätzung des Marktwerts gefragt ist, aber keine Vorlage bei Behörden, Gerichten oder Banken erfolgt: zum Beispiel bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen, einfachen Erbschaftssituationen, Investmentüberlegungen oder als Plausibilitätsprüfung gegenüber einem Maklerangebot.
Wichtig: Ein Kurzgutachten ist ausdrücklich kein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und darf nicht als solches verwendet werden. Es entfaltet keine Rechtswirkung gegenüber Dritten. Sobald rechtliche, steuerliche oder behördliche Anforderungen bestehen, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich.
Kurzgutachten erstelle ich für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Baugrundstücke – sofern keine komplexen Rechte oder Lasten zu berücksichtigen sind. Auch beim Kurzgutachten führe ich die Begehung persönlich vor Ort durch und erstelle das Gutachten selbst. Bei der Immobilienbewertung Essen und im Ruhrgebiet fließen aktuelle regionale Marktdaten in die Einschätzung ein.
Bearbeitungszeit: zwei bis drei Wochen nach Ortstermin und Eingang aller Unterlagen
→ Weitere Informationen: Kurzgutachten
Nutzungsdauergutachten
Das Restnutzungsdauergutachten (RND-Gutachten) nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist ein steuerliches Spezialgutachten für Eigentümer vermieteter Immobilien. Es ermöglicht, anstelle des gesetzlichen Abschreibungssatzes von 2 % jährlich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend zu machen – und damit die Steuerlast durch höhere AfA-Abzüge spürbar zu senken.
Voraussetzung ist ein qualifiziertes Gutachten, das die verkürzte Nutzungsdauer durch eine technische Analyse des tatsächlichen Bauzustands nachweist. Meine Gutachten basieren auf einem substanzwertorientierten Bewertungsmodell: Wesentliche Bauteilgruppen werden durch Zustandsnoten systematisch erfasst, der Abnutzungsgrad methodisch hergeleitet – nicht durch pauschale Tabellenwerte der ImmoWertV, die von Finanzbehörden regelmäßig beanstandet werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 ausdrücklich bestätigt, dass eine solche technisch fundierte Methode die Anforderungen an eine begründete Schätzung erfüllt.
Eine Begutachtung ist besonders sinnvoll bei älteren oder sanierungsbedürftigen Mietimmobilien, bei denen Instandhaltungsdefizite oder technische Überalterung vorliegen. Das RND-Gutachten kann auch unabhängig von einem Verkehrswertgutachten beauftragt werden.
Bearbeitungszeit: zwei bis drei Wochen nach Ortstermin und Eingang aller Unterlagen
→ Weitere Informationen: Nutzungsdauergutachten
Bewertungsobjekte
Meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 umfasst die Bewertung aller Immobilienarten und Grundstückstypen: Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn-/Geschäftshäuser), Gewerbeimmobilien (Büro, Lager, Handel), Sonder- und Spezialimmobilien (Hotels, Denkmäler, Tankstellen), unbebaute Grundstücke (Bauland, Agrar- und Forstflächen) sowie Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke.
→ Weitere Informationen: Bewertungsobjekte
Bewertungsanlässe
Ein Gutachten wird aus den unterschiedlichsten Gründen benötigt. Die häufigsten Anlässe sind Erbschaft und Schenkung (Vorlage beim Finanzamt nach § 198 BewG), Scheidung und Zugewinnausgleich, Kauf und Verkauf, Finanzierung und Beleihung, gerichtliche Auseinandersetzungen sowie Bilanzierung nach HGB oder IFRS. Ich berate Sie gerne, welches Gutachten für Ihren konkreten Anlass das richtige ist.
→ Weitere Informationen: Bewertungsanlässe
Tätigkeitsregionen
Von meinen Büros in Essen und Leipzig aus bin ich bundesweit tätig. Meine Schwerpunktregionen sind das Ruhrgebiet mit allen zugehörigen Städten und Landkreisen – darunter Essen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Hagen, Hamm sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel, Mettmann und der Ennepe-Ruhr-Kreis – sowie die Region Leipzig-Halle mit Leipzig, Halle (Saale) und den umliegenden Landkreisen.
Darüber hinaus übernehme ich Bewertungsaufträge in allen übrigen Bundesländern. Die Fahrtkosten zum Ortstermin sind bundesweit im Honorar enthalten – ohne Aufpreis, unabhängig vom Standort des Objekts.
→ Weitere Informationen: Regionen
Persönlich. Unabhängig. Anerkannt.
Alle Leistungen werden von mir persönlich erbracht – von der Begehung bis zur abschließenden Unterzeichnung. Von meinen Büros in Essen und Leipzig aus bin ich bundesweit tätig. Die Fahrtkosten sind im Honorar enthalten. Für eine unverbindliche Anfrage oder ein Honorarangebot erreichen Sie mich unter 0151 4012 9681 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Ihr nächster Schritt
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – ich berate Sie gerne, welche Art der Bewertung für Ihren Anlass die richtige ist, und unterbreite Ihnen ein transparentes Honorarangebot.
📞 0151 4012 9681 ✉️ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Thomas Braun - Immobilienbewertung
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