Die Immobilienbewertung spielt bei Trennungsangelegenheiten und Scheidungen häufig eine entscheidende Rolle. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:

  1. Objektive Bewertung:
    Um den Wert der Immobilie korrekt zu ermitteln, ist eine objektive Bewertung unerlässlich. Subjektive Empfindungen sollten dabei nicht berücksichtigt werden1.

  2. Verkehrswertgutachten oder Makler:
    Um den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu bestimmen, können Sie entweder ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag geben oder sich mit der Einschätzung eines kompetenten Maklers vor Ort begnügen.

  3. Informationsquellen:
    Nutzen Sie verschiedene Informationsquellen, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dazu gehören Vergleichspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung, aktuelle Marktdaten und Expertenmeinungen.

  4. Verfahren zur Wertermittlung:
    Für eigengenutzte Wohngebäude werden Verkehrswerte nach bestimmten Verfahren erfasst. Hierzu gehören das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

  5. Wertbeeinflussende Faktoren:
    Verschiedene Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Immobilie, wie z. B. Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und energetische Effizienz.

  6. Zugewinnausgleich:
    Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs wird der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Scheidung berücksichtigt.

  7. Teilungsversteigerung vermeiden:
    Die Teilungsversteigerung ist oft die schlechteste Lösung, da sie zu Erlösen führt, die nicht dem Verkehrswert entsprechen. Bemühen Sie sich um eine einvernehmliche Abwicklung.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder spezifische Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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Thomas Braun - Essen & Leipzig

Sachverständiger für Immobilienwertermittlung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) und vom TÜV Rheinland für die Immobilienbewertung aller bebauten und unbebauten Grundstücke.