Die steuerliche Bewertung von Immobilien spielt in verschiedenen Situationen eine wichtige Rolle, vor allem bei der Ermittlung von Steuern wie Grundsteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Es gibt einige wesentliche Faktoren, die in diesem Prozess berücksichtigt werden müssen. Die nachfolgenden Hinweise stellen ausdrücklich keine Steuerberatung dar, bitte wenden Sie sich in Steuerfragen vertrauensvoll an Ihren Steurberater:
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Verkehrswert als Grundlage:
Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 dient der Verkehrswert als Basis für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Laut Bewertungsgesetz (BewG) ist der Verkehrswert der Preis, der unter normalen Geschäftsbedingungen bei einem Verkauf erzielt werden könnte, wobei alle relevanten Umstände berücksichtigt werden.t. -
Bewertungsverfahren:
Verschiedene Bewertungsverfahren stehen zur Verfügung, darunter das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie und den spezifischen Umständen ab. -
Wertgutachten:
Ein Wertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen kann als Beleg für einen niedrigeren Wert herangezogen werden. Dies ist vor allem bei Veräußerungen oder Schenkungen von Bedeutung. Laut Bewertungsgesetz BMF dient als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts in der Regel ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses gemäß §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer behördlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Bewertung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert sind. Allerdings bestimmen die Finanzämter eigenständig, welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Stellen sie anerkennen, und diese sind bedauerlicherweise nicht alle umfassend. -
Wertminderungen:
Verschiedene Elemente können den Wert einer Immobilie reduzieren, beispielsweise Nießbrauch, Wohnrecht oder dauerhafte Belastungen. Es ist wichtig, diese bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. -
Wertabschlag für vermietete Wohnimmobilien:
Bei vermieteten Wohnimmobilien ist es ggf. möglich, einen pauschalen Abschlag vom Verkehrswert vorzunehmen. -
Feststellung des Grundbesitzwerts durch das Finanzamt:
Das Finanzamt bestimmt den Wert des Grundbesitzes durch einen Feststellungsbescheid, der als Basis für die Steuerberechnung dient.
Es ist ratsam, bei der steuerlichen Immobilienbewertung einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die genauen Anforderungen und individuellen Umstände zu berücksichtigen. Wenn Sie weitere Fragen bzgl. der Immobilienbewertung haben, stehe ich gerne zur Verfügung!